Vertrauen als Basis
Zu einer transparenten und ehrlichen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung von gesetzlichen und gesellschaftlichen Normen. Grundlage hierfür ist ein ethisch einwandfreies Handeln des Aufsichtsgremiums, der Geschäftsführung, der Führungskräfte und aller Mitarbeitenden. Als Richtschnur für das korrekte Verhalten dient der Code of Conduct der UnternehmerTUM.
Gemeinsam Compliance-Risiken vorbeugen
Compliance oder Regeltreue ist heute komplexer denn je. Im globalen Umfeld wachsen die gesetzlichen Herausforderungen ständig. Deshalb passen wir unsere Prozesse und Systeme permanent den rechtlichen Rahmenbedingungen an.
Zur Früherkennung von potenziellem Fehlverhalten oder Verstößen gegen Gesetze oder Richtlinien melden wir mögliche Compliance-Verstöße.
Ein Compliance-Verstoß liegt vor, wenn durch unsere Mitarbeitenden oder gegenüber unseren Mitarbeitenden im In- oder Ausland in Ausübung ihrer Tätigkeit für UnternehmerTUM gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien verstoßen wird.
Solche Verstöße sind beispielsweise Korruptionsstraftaten, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Datenschutzverstöße sowie Delikte im Rechnungs-, Finanz- und Abgabewesen. Um Compliance-Verstöße aufdecken und verhindern zu können, sind wir sowohl auf unsere Mitarbeitenden als auch auf unsere Kunden und Partner angewiesen.
Sollten Sie Anzeichen eines Compliance-Verstoßes bemerken, können Sie diese über die folgenden Stellen melden. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nur solche Hinweise abgeben, bei denen Sie davon ausgehen, dass diese der Wahrheit entsprechen. Bei Zweifeln können Sie die Hinweise aber auch als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen übermitteln. Solange Sie einen Hinweis, eine Meldung gutgläubig, also in bestem Wissen, abgeben, haben Sie keine Nachteile zu befürchten.
Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, wir versichern, dass jede Meldung im Rahmen der geltenden Gesetze streng vertraulich behandelt wird – auf Wunsch auch anonym. Details zu den Voraussetzungen einer Meldung sowie dem Ablauf können bei den nachfolgenden Stellen angefragt werden.
Compliance-Beauftragte/Externe Hinweisgeberstelle
Falls Sie Hinweise auf Compliance-Verstöße melden möchten oder Fragen zum Thema Compliance haben, wenden Sie sich bitte an unser Compliance-Office:
UnternehmerTUM Compliance Office
Lichtenbergstr. 6
85748 Garching
Tel.: +49 89-541 986 9800
Email: compliance@unternehmertum.de
Darüber hinaus steht für Hinweise zu konkreten oder möglichen Rechtsverstößen unsere eigens eingerichtete Hinweisgeberstelle zur Verfügung:
Hinweisgeberstelle
DENK Rechtsanwälte PartGmbB
Edda Rippberger, LL.M.
Rechtsanwältin
Lindenstraße 15
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 97 58 28 30
Mobil: +49 (0)173 - 66 67 943
Email: hinweisgeberstelle@utum.denk-legal.de
Des Weiteren hat der Bund bei dem Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle errichtet. Sie haben dort die Möglichkeit, im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße online unter dem folgenden Link einzureichen:
BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)
Datenschutz
Sie stellen Ihre personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym abzugeben. Sofern Sie sich freiwillig dazu entscheiden, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben und somit einen nicht-anonymen Hinweis zu geben, verarbeiten wir Ihre Informationen zweckgebunden allein zur Bearbeitung Ihres Hinweises auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c, f, DSGVO.